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6.06.2019

... Haftung für Querverweise

Die meisten Internetauftritte enthalten Verknüpfungen zu Internetangeboten Dritter, sog. "externe Links". Dieses System der Querverweise ist ein typisches Element im Word Wide Web und vergleichbar mit den Fußnoten in der herkömmlichen Literatur.

Zulässige Verlinkung

Wenn Sie einen Link auf die Homepage eines anderen setzen, ist dies prinzipiell rechtlich unbedenklich. Jedenfalls solange dabei auf die Startseite des fremden Webangebots verwiesen wird. Grundsätzlich muss jeder, der Webseiten allgemein zugänglich ins Netz stellt, mit einfachen Verweisen rechnen. Deshalb kann sein Einverständnis unterstellt werden. Sie müssen also nicht um Erlaubnis fragen.

Deep Links

Sie können aber auch auf spezielle Unterseiten oder Dateien innerhalb einer fremden Webseite verlinken. Auch so genannte Deep-Links werden in der Regel als zulässig angesehen.

Framing

Nicht ganz einfach ist die Beurteilung beim Framing oder Inline-Linking. Diese Art von Links ist deshalb problematisch, weil Sie als Websiten-Betreiber fremde Inhalte in den eigenen Seitenrahmen einbetten. Der Nutzer kann den Ursprung der fremden Seite nicht klar erkennen, da die Internetadresse des Links nicht angezeigt wird.

Ob Framing rechtlich zulässig ist, wird unterschiedlich und je nach Einzelfall beurteilt. Setzen Sie einen Link so ein, dass Sie sich die fremden, verlinkten Inhalte quasi zu eigen machen, kann sich der Verlinkte dagegen wehren. Hier kommt zum Beispiel eine Verletzung des Urheberrechts in Betracht.

Tipp!

Wollen Sie sichergehen, dann lassen Sie Links in neuen Browserfenstern öffnen und achten Sie darauf, dass Sie keine Inhalte in die eigene Seite einbetten. Darüber hinaus sollten Sie einen Hinweis anbringen, dass es sich um ein fremdes Angebot handelt.

Haftung für Inhalte fremder Seiten

Bei Verlinkungen stellt sich eine weitere Frage: Haften Sie für Inhalte der fremden Website, wenn Sie einen Link darauf setzen? Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Sie auf Seiten mit rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten verlinken.

Die Rechtslage ist dazu noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich gilt, dass Sie für eigene Informationen im Internet voll, für fremde dagegen nicht verantwortlich sind.

Davon gibt es eine Ausnahme:

Als Anbieter sind Sie dann für einen fremden Inhalt verantwortlich, wenn Sie sich die Inhalte der fremden Seite entweder durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung quasi zu eigen machen oder wenn Sie auf offensichtlich illegale Seiten verlinken. Je mehr Sie sich mit den rechtswidrigen Inhalten identifizieren, desto größer wird die Gefahr, dass Sie sich für die Inhalte verantworten müssen.

Disclaimer

Viele Websites enthalten einen Disclaimer. Darin erklären Sie als Website-Betreiber, dass Sie sich vom Inhalt der verlinkten Seiten distanzieren und sich diesen nicht zu eigen machen. Eine solche Freizeichnungsklausel ist sinnvoll, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie schließt eine Haftung für Fremdinhalte nicht aus, kann jedoch als Indiz gewertet werden, inwieweit Sie sich mit den Inhalten identifizieren möchten.

Beispiel:

Einige Links auf dieser Homepage führen zu externen Websites. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Seiten. Wir machen uns den Inhalt dieser Seiten nicht zu Eigen.

Beseitigung, Sperrung und Kontrollpflichten

Inhalte auf der verlinkten Seite können sich nachträglich verändern. So können neue Texte eingefügt werden oder die Dateien werden verschoben, umbenannt oder gelöscht.

Zuletzt wurde diskutiert, ob ein Website-Betreiber für einen Link auf strafbare Inhalte haftbar gemacht werden kann, wenn er selbst den Inhalt nicht kennt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit regelmäßige Kontrollpflichten bestehen.

Die derzeitige Rechtslage ist nicht abschließend geklärt. In der Regel kann man davon ausgehen, dass Sie nicht haften, wenn Sie von den rechtswidrigen Inhalten keine Kenntnis hatten und, sobald Sie davon Kenntnis erlangt haben, den Link umgehend entfernen ("Notice and Take Down"). Es wird jedoch auf die individuellen Umstände im Einzelfall ankommen. Allerdings kann bei kommerziellen Internetseiten nach einem einmaligen Rechtsverstoß eine künftige Kontroll- und Prüfungspflicht bestehen.

Tipp!

Machen Sie regelmäßig einen Link-Check. Kontrollieren Sie die Links auf ihre Inhalte und die Funktionsfähigkeit hin. Links, die auf einen nicht mehr vorhandenen Text verweisen (sog. tote Links) sind für Internet-User ein Ärgernis, rechtlich jedoch unbedenklich. Rechtliche Schwierigkeiten können Sie jedoch bekommen, wenn Ihr Link auf strafbare Inhalte verweist.

 
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