Mit Wenn und Aber
Eigentlich steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Allerdings kennt das Gesetz auch einige Ausnahmefälle, bei denen der Unternehmer das Widerrufsrecht von vorneherein ausschließen darf. Die Regelungen sind nicht immer eindeutig, weswegen unsere Gerichte häufig mit diesem Thema beschäftigt sind. Hier finden Sie nun die gängigsten Ausnahmevorschriften des § 312 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Anfertigung nach Kundenwunsch
Sie bestellen ein maßgeschneidertes Hemd nach Ihren genauen Angaben zu Brust-, Hals- und Bauchumfang sowie der Ärmellänge? Oder Sie lassen Ihr liebstes Urlaubsfoto auf Leinwand ziehen? Bei solchen Artikeln darf der Verkäufer das Widerrufsrecht ausschließen. Nach Rückgabe eines solchen Artikels hätte er keine Möglichkeit, diesen weiterzuverkaufen. Die genaue Differenzierung ist manchmal allerdings schwierig.
Gut zu wissen
Anders kann der Fall liegen, wenn Sie Ihren Artikel nur aus Standardoptionen zusammenstellen. Beispielsweise gestand das Landgericht Hannover einem Käufer von Autoreifen ein Widerrufsrecht zu (Urteil vom 20.03.2009, Az.: 13 S 36/08). Dieser hatte einen Reifentyp und eine Felgensorte ausgewählt und als komplette Räder bestellt. Das Gericht war der Ansicht, dass der Händler die Komponenten nach Rücksendung ohne großen Aufwand wieder trennen könne und daher keinen Nachteil durch den Widerruf erfahre.
Schnell verderbliche Ware
Sicherlich ist es nachvollziehbar, dass es wenig Sinn machen würde, einen Blumenstrauß nach vier Tagen Bedenkzeit unter Ausübung des Widerrufsrechts an den Verkäufer zurückzusenden. Bei ihm würden nur noch vertrocknete oder faulige Blumenreste ankommen. Daher kann der Unternehmer ein Widerrufsrecht auch bei Ware ausschließen, die schnell verdirbt oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Gesundheits- und Hygieneartikel
Artikel, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder wegen Hygienevorschriften nicht zur Rückgabe geeignet sind, dürfen ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Zumindest, wenn deren Versiegelung entfernt wurde.
Tipp
Diese Ausnahme gilt beispielsweise für Kosmetika, losen Tee oder Arzneimittel. Aber auch bei anderen Waren können Sie eine solche Überraschung erleben. Beispielsweise bei Kopfhörern, die Sie im Ohr tragen, darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Umgekehrt liegt keine Ausnahmefall des § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 BGB vor bei Bekleidung, Matratzen oder Bettwäsche.
Versiegelte körperliche Datenträger
Bestellen Sie im Internet Computersoftware, eine DVD mit einem neuen Film oder eine CD von Ihrem Lieblingsmusiker, können Sie den Vertrag nicht mehr widerrufen, wenn Sie die Versiegelung entfernt haben.
Zeitungen und Zeitschriften
Bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten haben Sie kein Widerrufsrecht. Bestellen Sie spezielle Ausgabe Ihres Lieblingsmagazins, werden Sie dieses nach der Lieferung ohne Widerrufsrecht behalten müssen. Anders bei Abonnement-Verträgen. Diese hat der Gesetzgeber ausdrücklich aus der Ausnahmeregelung herausgenommen.
... und noch einiges mehr
Neben diesen Einschränkungen nennt das Gesetz noch weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Ein Blick in § 312g Absatz 2 BGB kann sich durchaus lohnen.