Kosten der Rücksendung
Nach einem Widerruf stellt sich die Frage, wer die Kosten der Rücksendung tragen muss.
Alte Rechtslage
Vor dem 13.06.2014 musste die Kosten für die Rücksendung grundsätzlich der Verkäufer übernehmen, es sei denn, die Ware kostete nicht mehr als 40 Euro oder es wurde nicht per Vorauskasse bezahlt. Dann konnten auch nach altem Recht dem Käufer die Rücksendungskosten auferlegt werden.
Rechtslage ab dem 13.06.2014
Die Rücksendekosten trägt nun der Verbraucher, der den Kaufvertrag widerrufen hat.
Der Verkäufer muss lediglich die ursprünglichen Versandkosten erstatten. Dies aber nur in der Höhe einer Standardlieferung. Mehrkosten, die zum Beispiel durch eine Expresslieferung entstanden sind, müssen Sie als Käufer tragen.
Mehr zum Thema haben wir Ihnen in einem Merkblatt Online Shops- Widerrufsbelehrung und Information sind Pflicht zusammengestellt.
Tipp
Viele Händler übernehmen freiwillig die Kosten der Rücksendung. Oft sogar unabhängig von Einkaufswert. Achten Sie daher beim Kauf im Internet genau auf die Versandbedingungen des Onlinehändlers.