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Staffelmiete

Staffelmiete

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Staffelmiete".

Was ist eine Staffelmietvereinbarung?

Der Vermieter legt durch eine Klausel im Mietvertrag fest, wann und in welcher Höhe sich in den darauffolgenden Jahren die Miete erhöht. Beispiel für eine solche Vereinbarung: "Die Grundmiete beträgt 500 Euro. Sie erhöht sich ab 1.1.2011 auf 510 Euro, ab 1.1.2012 auf 520 Euro und ab 1.1.2013 auf 530 Euro".

Welchen formalen Voraussetzungen unterliegt die Staffelmiete?

  • Eine Staffelmiete muss schriftlich vereinbart werden
  • Die Miete zwischen den einzelnen Staffeln muss für ein Jahr unverändert bleiben
  • Der Erhöhungsbetrag oder die neue Miete muss in der Vereinbarung ausgewiesen sein. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus § 557a des Bürgerlichen Gesetzbuches

Muss der Mieter die vereinbarte Erhöhung erst nach Aufforderung des Vermieters bezahlen oder automatisch zum festgelegten Zeitpunkt?

Haben die Mietvertragsparteien eine Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses für die nächsten Jahre in Form einer Staffelmiete geschlossen, muss der Mieter unaufgefordert die vereinbarte Mieterhöhung bezahlen. Lesen Sie mehr zur 

Staffelmiete

Kann eine Staffelmiete für einen unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden?

Vor der Mietrechtsreform am 1.9.2001 konnte eine Staffelmietvereinbarung nur für zehn Jahre vereinbart werden. Heute können Staffelmietvereinbarungen auch eine längere Laufzeit haben.

Darf auf der Grundlage eines Staffelmietvertrages eine Mieterhöhung auf Vergleichsmieten-Niveau oder eine Erhöhung wegen Modernisierung verlangt werden?

Während der Dauer der Staffelmietvereinbarung darf der Vermieter keine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung verlangen.

Darf eine Staffelmiete die örtliche Vergleichsmiete übersteigen?

Die Staffelmiete darf die örtlich übliche Vergleichsmiete durchaus, aber nicht über 20 Prozent (Mietpreisüberhöhung), übersteigen.

Welchen Teil der Miete betrifft die Staffelmiete?

Die Staffelmiete bezieht sich immer auf die Netto-Kaltmiete, also die Grundmiete. Die Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizkosten sind davon nicht berührt.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei