Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisevertrag".
Die "Angebote" in Reisekatalogen sind keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Dieses Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Es wird dann für den Reiseveranstalter (nicht für Sie als Kunden!) tätig und nimmt das Angebot entgegen. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters.
Das Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien, also sowohl dem Reisenden als auch dem Reiseveranstalter, zu.
0800 3746-555 gebührenfrei