Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Rücktritt".
Vor Reisebeginn können Sie jederzeit zurücktreten.
Gründe brauchen Sie nicht zu nennen.
Nach Reisebeginn können Sie nur in Ausnahmefällen zurücktreten.
Sie werden von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Statt des vereinbarten Reisepreises kann der Reiseveranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, besser bekannt als so genannte Stornogebühr.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
0800 3746-555 gebührenfrei