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Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Gefährdungshaftung".

Was ist die Gefährdungshaftung?

Die Gefährdungshaftung ist die Haftung des Halters eines Fahrzeuges, der ohne Verschulden für den beim Betrieb seines Fahrzeuges entstandenen Schaden einstehen muss. Gefährdungshaftung bedeutet, dass der Halter allein deswegen haftet, weil er eine (zwar erlaubtermaßen aber dennoch) gefährliche Sache in Umlauf gebracht hat, die ein Risikopotential birgt - nämlich ein Fahrzeug. Gefährdungshaftung bedeutet aber auch, dass der Halter noch nicht einmal selbst gefahren sein muss. Er haftet dennoch und vor allem haftet er ohne eigenes Verschulden.

Gibt es Fälle, in denen die Gefährdungshaftung nicht greift?

Ja, zum Beispiel bei höherer Gewalt oder bei Schwarzfahrten.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei