Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Winterreifen".
Seit 4. Oktober 2010 gibt es die Pflicht, bei winterlichen Witterungsverhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren.
Auch M+S Reifen sind im Normalfall ausreichend. Das sind Reifen für Matsch und Schnee.
Wenn die Reifen älter als sechs Jahre sind, sind neue fällig. Denn der Gummi wird mit der Zeit porös und dann kann es passieren, dass der Reifen platzt. Außerdem müssen die Reifen fachgerecht gelagert werden. Hängen Sie die Reifen mit den Felgen auf oder stapeln Sie sie aufeinander.
Es ist sinnvoll, die Reifen bereits Ende Oktober zu wechseln. Zum einen sind die Werkstätten beim ersten Schneefall immer sofort ausgebucht, zum anderen verhärtet sich die weiche Gummimischung der Sommerreifen schon bei sieben Grad plus und die Straßenhaftung lässt nach.
Nein, ein konkretes Datum, ab wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es nicht - auch nicht nach der neuen Regelung. Dafür fällt der Winter in Deutschland zu unterschiedlich aus. Sinnvoll - aber nicht vorgeschrieben - ist es ohnehin, von Allerheiligen bis Ostern mit Winterreifen zu fahren. Diese sollten eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten.
Ja. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.
Zunächst sind alle Winterreifen erlaubt, die mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen sind, einschließlich so genannter Allwetterreifen. Bisher sind Winterreifen an den Buchstaben M+S oder einer Schneeflocke im Gummi zu erkennen. Näheres finden Sie in § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Bezug auf ein EU-Richtlinie nimmt.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 04.12.2010 ist hier eindeutig. Nur wer mit Sommerreifen am Verkehr teilnimmt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.
Falls Sie wirklich bei Eis, Schnee und Matsch mit Ihrem Motorrad fahren möchten, sollten Sie das tun. Bitte beachten Sie, dass es nicht für alle Motorradtypen Winterreifen gibt.
Leider gilt die Sonderregelung des § 2 Absatz 3a StVO nur für die aufgezählten Kraftfahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3. Da Ihr Wohnmobil weder dem Transport von mehr als acht Personen, noch dem Gütertransport dient, fällt es leider nicht unter die Sonderregelung.
Nein. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge, also auf Fahrzeuge mit eigenem Antrieb. Sind Sie bei Schnee und Eis öfter mit Ihrem Anhänger unterwegs, ist es dennoch empfehlenswert auch diesen mit Winterreifen auszustatten.
0800 3746-555 gebührenfrei