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Trauergäste

Fahrlässige Tötung

5.02.2019

Wenn es zum Schlimmsten kommt...

Auch wenn laut Statistik die Zahl der Unfalltoten zurückgehen soll, kommen leider immer wieder Menschen bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben. Für die Angehörigen stellt dies einen tiefen Einschnitt in ihr bisheriges Leben dar. Und auch der Verursacher des Unfalls wird sich Zeit seines Lebens damit auseinandersetzen müssen. Zudem muss er sich unter Umständen wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Tödlicher Unfall

Nach § 222 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen Menschen verursacht. Der Vorwurf zielt also nicht auf eine bewusste und gewollte Entscheidung ab. Es geht vielmehr darum, dass gegen Sorgfaltspflichten verstoßen wurde. Als Anhaltspunkt kann dabei die Straßenverkehrsordnung (StVO) herangezogen werden. Dort finden Sie diverse Verkehrsregeln und Sorgfaltspflichten, die Sie als Verkehrsteilnehmer beachten müssen. Aber nicht jeder Unfall, der sich unter Verstoß gegen eine Verkehrsregel ereignet, führt auch zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Auch dürfen Sie als Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass sich andere verkehrsgerecht verhalten.

Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Stirbt ein Mensch bei einem Unfall, wird die Staatsanwaltschaft immer die Ermittlungen aufnehmen. Ob es aber tatsächlich zu einer Anklage und dann zu einer Verurteilung kommt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Eine wichtige Grenze stellt der sogenannte Pflichtwidrigkeitszusammenhang dar. Nur wenn dem potentiellen Täter nachgewiesen werden kann, dass der Verstoß gegen Sorgfaltspflichten den Tod des Unfallopfers verursacht hat, kann eine Verurteilung im Raume stehen. Und umgekehrt: bestehen Zweifel oder ist sogar nachgewiesen, dass der Tod es anderen auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, bleibt der Unfallfahrer im Rahmen dieses Delikts straffrei. Natürlich kommen daneben noch andere Strafvorschriften in Betracht. Hier zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Ein Autofahrer verursacht einen tödlichen Unfall. Dabei wird ihm eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen. Ein Sachverständiger stellt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens aber fest, dass der Unfall mit gleicher Folge auch passiert wäre, wenn der Unfallfahrer mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wäre. Gibt es keine anderen Anhaltspunkte für fahrlässiges Verhalten, wird das Strafverfahren eingestellt werden.

Die Folgen

Die Strafvorschrift sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Wie immer bei der Strafzumessung kommt es auf viele verschiedene Faktoren an. Angeklagte, die noch nicht straffällig geworden sind und der Unfall nicht in Zusammenhang mit Alkohol steht, können durchaus noch mit einer Geldstrafe rechnen. Ist die fahrlässige Tötung aber auf Fahren unter Alkoholeinfluss zurückzuführen, kann es auch zu einer Freiheitsstrafe, im Extremfall sogar ohne Bewährung kommen.

Gut zu wissen

Leider ereignen sich hin und wieder schlimme Unfälle durch Geisterfahrer auf der Autobahn oder einer Landstraße. Kommt ein Mensch dabei zu Tode, kann sogar eine Verurteilung wegen Mordes im Raume stehen. Im Gegensatz zur fahrlässigen Tötung handelt es sich um ein reines Vorsatzdelikt, bei dem die Tatbegehung und der Taterfolg zumindest billigend in Kauf genommen wurden.  

 

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