... Blaulicht, Blinklicht, Blitzlicht
Ihr Auto sieht nach dem Unfall beklagenswert aus, Sie wirken benommen, Ihr Beifahrer blutet. Martinshorn dröhnt schon, jemand hat die Polizei alarmiert. Ist das immer notwendig?
Nehmen Sie die Hilfe und Erfahrung der Polizei in Anspruch, wenn beim Unfall...
- ... jemand verletzt wurde
- ... Ihnen der Sachschaden erheblich erscheint (über ca. 1.500 EURO)
- ... ein Unfallbeteiligter die Pflichtangaben verweigert
- ... am Unfallort über die Schuld gestritten wird
Rufen Sie die Polizei immer, wenn...
- ... Ihr Unfallgegner betrunken scheint
- ... dem Unfall ein schwerer Verkehrsverstoß vorangegangen ist
- ... sich Ihr Unfallgegner unerlaubt vom Unfallort entfernt hat
- ... Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung beteiligt sind
Die Polizei ist unverzichtbar, ...
- ... sofern Sie einen Unfall mit Wild hatten
- ... wenn Öl oder Treibstoff an der Unfallstelle auslaufen
- ... um liegen gebliebene Fahrzeuge zu räumen
- ... falls eine Unfallstelle nur mit hohem Aufwand abgesichert werden kann
Alarmieren Sie Rettungsdienst oder Polizei unter der Notrufnummer 112
Tipp
Bei Unfällen auf der Autobahn weist Ihnen ein schwarzer Pfeil auf den Leitpfosten am Fahrbahnrand den Weg zur nächsten Notrufsäule.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
- Äußern Sie sich am besten nur zu Person und Fahrzeug
- Machen Sie bei zweifelhaftem Unfallhergang besser keine Angaben
- Akzeptieren Sie ein Verwarnungsgeld nur bei völlig eindeutigem Verschulden
- Notieren Sie sich für mögliche Rückfragen Namen und Dienststelle der Polizeibeamten.
Bagatellschäden (bis ca. 1.500 EURO) wird die Polizei zwar ebenfalls meist aufnehmen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist. Allerdings nur um zu prüfen, ob ein Verwarnungsgeld zu kassieren oder ein Bußgeldverfahren in Gang zu setzen ist. Die Beweissicherung wird Sie Ihnen meist nicht abnehmen.